Praxisanleiter*in Pflichtfortbildung (24h)
16.06.2025, 08:30-15:30
Quartier Clara Zetkin - Schulungsraum
10 Freie Plätze
15.10.2025, 08:30-15:30
Quartier Clara Zetkin - Schulungsraum
12 Freie Plätze
Zielgruppe
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Operationstechnische und Anästhesietechnische Assistenten*innen, Notfallsanitäter*innen, Hebammen und Entbindungspfleger mit der berufspädagogischen Zusatzqualifikation Praxisanleiter*in.
Beschreibung
Mit dem 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz erhält die praktische Ausbildung der Auszubildenden einen neuen Stellenwert und die Rolle der Praxisanleitung in den Einrichtungen wird mehr in den Fokus gebracht. Die Praxisanleitenden sind die entscheidenden Ansprechpartner*innen für die Auszubildenden in der Praxis. Das Ziel der Praxisanleitung soll sein, die Auszubildenden schrittweise in das praktische Tätigkeitsfeld einzuarbeiten, um am Ende der Ausbildung eine Handlungskompetenz zu erwerben.
Um diesem Anspruch nachzukommen, müssen die Praxisanleiter*innen entsprechend geschult werden. Das Pflegeberufegesetz fordert dazu eine berufspädagogische Zusatzqualifikation mit einem Umfang von mindestens 300 Stunden sowie jährliche Fortbildungen von mindestens 24 Stunden.
Mit dieser Fortbildung werden die jährlichen 24 Pflichtstunden abgedeckt.
Kursinhalte 2025:
- Krisenmanagement
- Projektentwicklung mit Azubis
- Bewertung bei praktischen Prüfungen - was ist wichtig und was muss dokumentiert werden?
- Wissenschaftliches Arbeiten und Literaturrecherche
Kursort:
- SPZ Akademie, Anton-Saefkow-Allee 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Die SPZ Akademie ist eine durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft anerkannte Weiterbildungsstätte für Praxisanleitung.